YOUR VOICE #INSIDE

Ihre interne Meldestellerechtssicher ausgelagert.

Wir übernehmen den kompletten Betrieb Ihrer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz: vertraulich, DSGVO-konform und kosteneffizient.

Beratung anfragenLeistungen entdecken
  • HinSchG-konform
  • Server in Deutschland
  • 365 / 24 / 7 erreichbar
  • Anonymer Zwei-Wege-Chat
Sichere Compliance-Meldestelle

Hinweise sind keine Ausnahme – sondern Alltag

37 %

der deutschen Unternehmen waren bereits von illegalen oder unethischen Sachverhalten betroffen[1]

43 %

der Unternehmen mit Meldestelle erhielten 2023 mindestens sechs Hinweise[2]

16 %

dieser Unternehmen verzeichneten sogar mehr als 50 Meldungen[2]

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Was das Gesetz von Ihrem Unternehmen verlangt

Steigende regulatorische Anforderungen an Compliance und Datenschutz verpflichten Unternehmen, Hinweisgebern einen vertraulichen Meldeweg für (Rechts-)Verstöße zu bieten – und diesen unabhängig zu betreiben.

Pflicht ab 50 Beschäftigten

Beschäftigungsgeber mit mindestens 50 Beschäftigten müssen eine interne Meldestelle einrichten oder auslagern. Für bestimmte Unternehmen gilt die Pflicht unabhängig von der Beschäftigtenzahl.[3]

Bußgeld bis 20.000 €

Wer keine Meldestelle einrichtet und betreibt, riskiert nach dem Gesetz ein Bußgeld von bis zu 20.000 €.[4]

Schutz aller Beteiligten

Geschützt werden Hinweisgeber ebenso wie Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder von ihr betroffen sind.

Unser Service

Wir betreiben Ihre Meldestelle – Sie müssen sich um nichts kümmern

Wir setzen alle Vorgaben des HinSchG für Sie um und stellen die gesamte Organisation der Meldestelle inklusive aller Meldewege. Unsere digitalen Strukturen halten die monatlichen Kosten deutlich unter den Schätzungen des Gesetzgebers.

Eigene E-Mail-Adresse

Ihr Unternehmen erhält eine individuelle Adresse, über die Beschäftigte Hinweise geben können.

Telefonische Meldung

Hinweisgeber erreichen uns direkt und persönlich am Telefon.

Anonymer Chat

Zwei-Wege-Kommunikation über das Portal – auch dann, wenn der Hinweisgeber anonym bleibt.

Ablauf

So funktioniert's

  1. 1

    Meldung geht ein

    Rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr – per E-Mail, Telefon oder anonymem Chat.

  2. 2

    Individuelle Prüfung

    Wir prüfen jede Meldung persönlich auf Plausibilität und Substantiiertheit – ohne KI oder Algorithmen.

  3. 3

    Aufklärung & Kommunikation

    Wir holen bei Bedarf weitere Informationen ein, korrespondieren mit Ihnen und dem Hinweisgeber und veranlassen die notwendigen Schritte.

  4. 4

    Shortlist & Fallmanagement

    Sie erhalten aufbereitete Shortlists und ein integriertes Fallmanagement mit Berichterstattung für die Weiterverfolgung.

Unabhängig, wie das Gesetz es verlangt: Die Tätigkeit der internen Meldestelle muss nach dem HinSchG unabhängig vom Auftraggeber erfolgen. Ändern sich die Vorgaben, setzen wir diese sofort für Sie um.

Unsere Alleinstellungsmerkmale

Was uns auszeichnet

Menschen statt Algorithmen

Jede eingehende Meldung wird ausnahmslos individuell durch uns geprüft – nicht durch künstliche Intelligenz.

Absoluter Hinweisgeberschutz

Anonymer Zwei-Wege-Chat und die genaue Umsetzung aller Datenschutzvorgaben nach DSGVO.

Server in Deutschland

Ihre Daten werden ausschließlich auf einem in Deutschland betriebenen Server verarbeitet.

Transparenz für Meldende

Hinweisgeber können sich jederzeit – auch anonym – im Portal über den Stand der Bearbeitung informieren.

In Ihrem Corporate Design

Auf Wunsch richten wir die Meldestelle im Erscheinungsbild Ihres Unternehmens ein.

Starkes Expertennetzwerk

Nationale und internationale Experten sowie spezialisierte Kanzleien sichern praxisnahe Follow-up-Maßnahmen.

„Wer glaubt, Compliance sei teuer – der hat noch keine Non-Compliance erlebt.“

Paul McNulty, ehemaliger stellvertretender Generalstaatsanwalt der USA

FAQ

Häufige Fragen

Muss mein Unternehmen eine Meldestelle einrichten?

Ja, sobald Sie mindestens 50 Beschäftigte haben. Für bestimmte Unternehmen gilt die Pflicht unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Das Hinweisgeberschutzgesetz erlaubt ausdrücklich, die interne Meldestelle auszulagern.[3]

Welche Meldewege stehen zur Verfügung?

Hinweisgeber können per E-Mail über eine individuelle Adresse Ihres Unternehmens, telefonisch oder über einen anonymisierten Chat melden. Wir stellen die gesamte Organisation der Meldestelle inklusive aller Meldewege.

Können Hinweisgeber anonym bleiben?

Ja. Über den anonymen Zwei-Wege-Chat bleibt die Kommunikation auch bei anonymen Meldungen möglich, und Meldende können den Bearbeitungsstand jederzeit im Portal einsehen.

Wo werden die Daten gespeichert?

Ausschließlich auf einem in Deutschland betriebenen Server. Wir gewährleisten die genaue Umsetzung aller Datenschutzvorgaben nach DSGVO.

Was kostet die ausgelagerte Meldestelle?

Dank unserer digitalen Strukturen liegen die monatlichen Kosten deutlich unter den kalkulierten Schätzungen des Gesetzgebers. Im unverbindlichen Erstgespräch erstellen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot.

Was passiert, wenn sich die gesetzlichen Vorgaben ändern?

Ändern sich die Vorgaben für interne Meldestellen – etwa durch Rechtsprechung oder Gesetzesänderungen – setzen wir diese sofort für Sie um.

Beratung & Kontakt

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Erfahren Sie, wie YOUR VOICE #INSIDE Ihr Unternehmen beim Aufbau einer rechtssicheren, effizienten Meldestelle unterstützt. Wir stehen Ihnen für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung.