„Wenn Sie denken, Compliance ist teuer - versuchen Sie es mit Non-Compliance" (Paul McNulty, US-Staatsanwalt)

YOUR VOICE #INSIDE stellt Ihrem Unternehmen eine ausgegliederte interne Meldestelle zur Verfügung, die den Gesamtaufwand für Ihr Unternehmen kostengünstig abdeckt. Unsere digitalen Strukturen ermöglichen es uns, die monatlichen Kosten für Sie in einem Rahmen zu halten, der deutlich unter den kalkulieren Schätzungen des Gesetzgebers liegt. Wir gewährleisten eine 365/24/7 Meldestelle mit einer sofortigen Sachverhaltsprüfung, wenn eine Meldung eingeht. Wir gewährleisten die genaue Umsetzung aller Datenschutzvorgaben und ein profundes internationales Netzwerk mit Experten unterschiedlicher fachlicher Disziplinen. Für eine erforderliche Rechtsberatung stehen uns hoch spezialisierte Kanzleien zur Verfügung.

Warum Hinweisgeberschutz?

Stetig neue regulatorische Entwicklungen im Bereich von Compliance und Datenschutz sowie steigende Stakeholder-Anforderungen stellen Unternehmen seit jeher vor die Herausforderung, eine angemessene und effektive Compliance-Organisation einzuführen bzw. ihre Compliance-Organisation weiterzuentwickeln. Schon im Jahr 2020 waren ca. 37% der deutschen Unternehmen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit von nicht legalen und unethischen Sachverhalten betroffen. In 43% der Unternehmen mit einer Meldestelle wurden im Jahr 2023 im Schnitt mindestens sechs Hinweise über diese Meldestelle ein. Bei 16% dieser Unternehmen gingen mehr als 50 Meldungen ein.

Was verlangt das neue Gesetz von Unternehmen?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über (Rechts-) Verstöße erlangt haben und diese an die vorgesehenen Meldestellen melden. Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind. Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten sind nach dem Gesetz dazu verpflichtet, eine Meldestelle einzurichten, damit sich die Beschäftigten vertraulich an diese wenden und potenzielle (Rechts-) Verstöße vertraulich melden können. Verstoßen Unternehmen gegen diese Pflicht, so sieht das Gesetz ein Bußgeld von bis zu 20.000 € vor.

Wer ist betroffen?

Beschäftigungsgeber (natürliche Personen, juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften und rechtsfähige Personenvereinigungen) sind verpflichtet eine interne Meldestelle einzurichten oder auszugliedern und zu betreiben, wenn mindestens 50 Beschäftigte vorhanden sind. Für bestimmte Unternehmen gilt die Pflicht unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Verstoßen Unternehmen gegen diese Pflicht drohen Sanktionen.
Stetig neue regulatorische Entwicklungen im Bereich von Compliance und Datenschutz sowie steigende Stakeholder-Anforderungen stellen Unternehmen seit jeher vor die Herausforderung, eine angemessene und effektive Compliance-Organisation einzuführen bzw. ihre Compliance-Organisation weiterzuentwickeln. Schon im Jahr 2020 waren ca. 37% der deutschen Unternehmen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit von nicht legalen und unethischen Sachverhalten betroffen. In 43% der Unternehmen mit einer Meldestelle wurden im Jahr 2023 im Schnitt mindestens sechs Hinweise über diese Meldestelle ein. Bei 16% dieser Unternehmen gingen mehr als 50 Meldungen ein.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über (Rechts-) Verstöße erlangt haben und diese an die vorgesehenen Meldestellen melden. Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind. Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten sind nach dem Gesetz dazu verpflichtet, eine Meldestelle einzurichten, damit sich die Beschäftigten vertraulich an diese wenden und potenzielle (Rechts-) Verstöße vertraulich melden können. Verstoßen Unternehmen gegen diese Pflicht, so sieht das Gesetz ein Bußgeld von bis zu 20.000 € vor.

Beschäftigungsgeber (natürliche Personen, juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften und rechtsfähige Personenvereinigungen) sind verpflichtet eine interne Meldestelle einzurichten oder auszugliedern und zu betreiben, wenn mindestens 50 Beschäftigte vorhanden sind. Für bestimmte Unternehmen gilt die Pflicht unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Verstoßen Unternehmen gegen diese Pflicht drohen Sanktionen.

Unser Service für Sie

Compliance und Meldestelle

Wir setzen für Sie alle Vorgaben des HinSchG um. Hinweisgeber können bei uns Meldungen via E-Mail, telefonisch bzw. mittels eines anonymisierten Chats eingeben. Sie als Unternehmen erhalten von uns eine individuelle E-Mail-Adresse, über die die in Ihrem Unternehmen Beschäftigten Meldungen eingeben können. Wir betreiben für Sie unterschiedliche Meldekanäle, prüfen die Substantiiertheit aller Meldungen und korrespondieren mit Ihnen und dem Hinweisgeber. Wir holen erforderlichenfalls weitere Sachinformationen ein und veranlassen alle notwendigen Aufklärungsschritte. Der Vorteil für Ihr Unternehmen liegt nicht nur in der Kostenersparnis, vielmehr gewährleisten Sie auch ein Mehr an Compliance. Denn: die Tätigkeiten der internen Meldestelle muss nach dem HinSchG unabhängig von dem Auftraggeber erfolgen. Ändern sich zukünftig (etwa durch die Rechtsprechung oder Gesetzesänderungen) die Vorgaben für interne Meldestellen, so setzen wir diese sofort für Sie um.

Unsere Alleinstellungsmerkmale

  • Eingehende Meldungen werden bei YOUR VOICE #INSIDE nicht durch künstliche Intelligenz oder Algorithmen geprüft: alle eingehenden Meldungen werden ausnahmslos individuell durch uns geprüft
  • Wir führen eine Plausibilitätsprüfung durch und erstellen Shortlists zur besseren Auswertung/Bearbeitung durch den Auftraggeber
  • Wir gewährleisten einen anonymen Zwei-Wege-Chat und den absoluten Schutz von Hinweisgebern (DSGVO)
  • YOUR VOICE #INSIDE bietet dank eines intelligenten Softwaretools ein integriertes Fallmanagement-Tool mit Berichterstattung an, um die Weiterverfolgung zu erleichtern und zu verbessern
  • Absoluter Schutz der Daten durch einen in Deutschland betriebenen Server
  • Sie brauchen sich um nichts zu kümmern: Wir stellen Ihnen die gesamte strukturelle Organisation der Meldestelle inkl. aller Meldewege zur Verfügung
  • Auf Wunsch erfolgt die Einrichtung im Corporate Design Ihres Unternehmes
  • Meldende haben die Möglichkeit, sich jederzeit (auch anonym) über den Stand der Bearbeitung im Portal zu informieren, wir garantieren eine laufende Kommunikation auch bei anonymen Meldungen
  • YOUR VOICE #INSIDE kann auf ein profundes nationales und internationales Netzwerk von branchenübergreifenden Experten zurückgreifen, was einen unternehmens- und praxisbezogenen Ansatz bei Follow-up Maßnahmen garantiert

Kosteneffiziente Lösung für Ihr Unternehmen

Wir bieten Ihrem Unternehmen eine kosteneffiziente 365/24/7 Whistleblowing Lösung an, die alle Vorgaben des HinSchG erfüllt. Sie können bei uns zwischen unterschiedlichen Leistungspaketen wählen und diese buchen. Geht eine Meldung über Ihr Unternehmen ein, werden Sie unmittelbar informiert.

Unser spezielles Angebot für Krankenhäuser:
Inhouse Schulungen und Vorträge zu ausgewählten Themen des Medizinrechts.

Individuelle Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben für Ihr Unternehmen

An dieser Stelle kommen wir mit unserer Expertise ins Spiel. In enger Abstimmung mit den in ihrem Unternehmen zuständigen Stellen schaffen wir alle Strukturen, die zur Erfüllung des Hinweisgeberschutzgesetzes durch ihr Unternehmen notwendig sind – fachlich kompetent, juristisch fundiert und für Sie als Auftraggeber vollumfänglich transparent.

Unsere Gründer

Tobias Göpel

CEO und Gründer

Unser Gesellschafter Tobias Göpel arbeitet als geschäftsführender Gesellschafter in einem international tätigen Unternehmen, welches für alle globalen Zertifizierer branchenübergreifend Social Compliance Audits durchführt, Auditoren ausbildet und Konzepte erstellt. Seit 2015 hat Herr Göpel selbst ca. 1.200 sozial-ethische Audits in der D-A-CH Region sowie in Asien durchgeführt. Tobias verfügt über eine herausragende Branchenkenntnis und ist international exzellent vernetzt.

Frank Sarangi

LL.M., CEO und Gründer

Unsere weiterer Geschäftsführer Sarangi ist seit 15 Jahren als Fachanwalt für Medizin-recht für Kliniken, Ärzte und weitere medizinische Leistungserbringer sowie Startups in nahezu allen Fragen des Medizinrechts tätig. Herr Sarangi blickt auf knapp 350 Vorträge sowie 70 Veröffentlichungen im Bereich Medizinrecht zurück und unterrichtet darüber hinaus „Medizinrecht“ an einer medizinischen Fakultät.

Beratung und Kontakt

Unverbindliches, kostenfreies Vorgespräch – individuelles Angebot

Ihr erster Schritt auf dem Weg zur Erfüllung aller aktuellen gesetzlichen Vorgaben ist ein unverbindliches und kostenfreies Vorgespräch mit uns, um den individuellen Bedarf ihres Unternehmens zu ermitteln, ihre Fragen zu beantworten und Ihnen dann ein auf die speziellen Anforderungen ihres Unternehmens zugeschnittenes Angebot zu erstellen. Wir freuen uns auf ihre Anfrage!
Ich akzeptiere die Datenschutzbedingungen.