YOUR VOICE #INSIDE stellt Ihrem Unternehmen eine ausgegliederte interne Meldestelle zur Verfügung, die den Gesamtaufwand für Ihr Unternehmen kostengünstig abdeckt. Unsere digitalen Strukturen ermöglichen es uns, die monatlichen Kosten für Sie in einem Rahmen zu halten, der deutlich unter den kalkulieren Schätzungen des Gesetzgebers liegt. Wir gewährleisten eine 365/24/7 Meldestelle mit einer sofortigen Sachverhaltsprüfung, wenn eine Meldung eingeht. Wir gewährleisten die genaue Umsetzung aller Datenschutzvorgaben und ein profundes internationales Netzwerk mit Experten unterschiedlicher fachlicher Disziplinen. Für eine erforderliche Rechtsberatung stehen uns hoch spezialisierte Kanzleien zur Verfügung.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über (Rechts-) Verstöße erlangt haben und diese an die vorgesehenen Meldestellen melden. Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind. Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten sind nach dem Gesetz dazu verpflichtet, eine Meldestelle einzurichten, damit sich die Beschäftigten vertraulich an diese wenden und potenzielle (Rechts-) Verstöße vertraulich melden können. Verstoßen Unternehmen gegen diese Pflicht, so sieht das Gesetz ein Bußgeld von bis zu 20.000 € vor.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über (Rechts-) Verstöße erlangt haben und diese an die vorgesehenen Meldestellen melden. Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind. Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten sind nach dem Gesetz dazu verpflichtet, eine Meldestelle einzurichten, damit sich die Beschäftigten vertraulich an diese wenden und potenzielle (Rechts-) Verstöße vertraulich melden können. Verstoßen Unternehmen gegen diese Pflicht, so sieht das Gesetz ein Bußgeld von bis zu 20.000 € vor.
Wir setzen für Sie alle Vorgaben des HinSchG um. Hinweisgeber können bei uns Meldungen via E-Mail, telefonisch bzw. mittels eines anonymisierten Chats eingeben. Sie als Unternehmen erhalten von uns eine individuelle E-Mail-Adresse, über die die in Ihrem Unternehmen Beschäftigten Meldungen eingeben können. Wir betreiben für Sie unterschiedliche Meldekanäle, prüfen die Substantiiertheit aller Meldungen und korrespondieren mit Ihnen und dem Hinweisgeber. Wir holen erforderlichenfalls weitere Sachinformationen ein und veranlassen alle notwendigen Aufklärungsschritte. Der Vorteil für Ihr Unternehmen liegt nicht nur in der Kostenersparnis, vielmehr gewährleisten Sie auch ein Mehr an Compliance. Denn: die Tätigkeiten der internen Meldestelle muss nach dem HinSchG unabhängig von dem Auftraggeber erfolgen. Ändern sich zukünftig (etwa durch die Rechtsprechung oder Gesetzesänderungen) die Vorgaben für interne Meldestellen, so setzen wir diese sofort für Sie um.
Wir bieten Ihrem Unternehmen eine kosteneffiziente 365/24/7 Whistleblowing Lösung an, die alle Vorgaben des HinSchG erfüllt. Sie können bei uns zwischen unterschiedlichen Leistungspaketen wählen und diese buchen. Geht eine Meldung über Ihr Unternehmen ein, werden Sie unmittelbar informiert.
Unser spezielles Angebot für Krankenhäuser:
Inhouse Schulungen und Vorträge zu ausgewählten Themen des Medizinrechts.
An dieser Stelle kommen wir mit unserer Expertise ins Spiel. In enger Abstimmung mit den in ihrem Unternehmen zuständigen Stellen schaffen wir alle Strukturen, die zur Erfüllung des Hinweisgeberschutzgesetzes durch ihr Unternehmen notwendig sind – fachlich kompetent, juristisch fundiert und für Sie als Auftraggeber vollumfänglich transparent.
Unser Gesellschafter Tobias Göpel arbeitet als geschäftsführender Gesellschafter in einem international tätigen Unternehmen, welches für alle globalen Zertifizierer branchenübergreifend Social Compliance Audits durchführt, Auditoren ausbildet und Konzepte erstellt. Seit 2015 hat Herr Göpel selbst ca. 1.200 sozial-ethische Audits in der D-A-CH Region sowie in Asien durchgeführt. Tobias verfügt über eine herausragende Branchenkenntnis und ist international exzellent vernetzt.
Unsere weiterer Geschäftsführer Sarangi ist seit 15 Jahren als Fachanwalt für Medizin-recht für Kliniken, Ärzte und weitere medizinische Leistungserbringer sowie Startups in nahezu allen Fragen des Medizinrechts tätig. Herr Sarangi blickt auf knapp 350 Vorträge sowie 70 Veröffentlichungen im Bereich Medizinrecht zurück und unterrichtet darüber hinaus „Medizinrecht“ an einer medizinischen Fakultät.
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